Ja, jeder Mieter hat einen Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts ist je nach Mieter und Fahrzeug unterschiedlich und basiert unter anderem auf dem Alter des Mieters und dem Fahrzeugwert. Der Versicherungsschutz des Vermieters wird durch den Selbstbehalt des Mieters in keiner Weise beeinträchtigt und bleibt vollständig bestehen.